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NEUESTE ERSTUNTERZEICHNERiNNEN

  • Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
    MdB, Bundesjustizministerin, Landesvorsitzende der FDP Bayern
  • Florian Pronold, MdB, Landesvorsitzender der SPD Bayern
  • Franz Maget, MdL, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag
  • Hildegund Rüger, Präsidentin des Bayerischen Landesfrauenrates
  • Theresa Schopper, MdL, Landesvorsitzende der Bayerischen Grünen
  • Dieter Janecek, Landesvorsitzender der Bayerischen Grünen
  • Hep Monatzeder, 3. Bürgermeister der Landeshauptstadt München
  • Dr. Max Stadler, MdB, FDP-Bundestagsfraktion
  • Heinz Paula, MdB, SPD-Bundestagsfraktion
  • Ismail Ertug, MdEP, SPD
  • Dr. Ulrich Maly, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
  • Torsten Jäger, Geschäftsführer des Interkulturellen Rats in Deutschland e.V.

    alle ErstunterzeichnerInnen

Hintergrund

Wir wollen das kommunale Wahlrecht auch für Drittstaatsangehörige!

Bei den Kommunalwahlen in Deutschland haben außer den deutschen Staatsangehörigen bisher nur die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union aktives und passives Wahlrecht.

4,45 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner mit einem anderen Pass, sogenannte Drittstaater, sind von diesem demokratischen Recht ausgeschlossen.

Dabei lebt von den 6,75 Millionen Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland fast die Hälfte länger als 15 Jahre hier!

Wir wollen das kommunale Wahlrecht für alle rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden Einwohnerinnen und Einwohner. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist die Änderung bzw. Ergänzung von Art. 28 Abs. 3 GG. Hierzu bedarf es einer 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Mit unserer bayernweiten Kampagne wollen wir das Thema „Kommunales Wahlrecht für Alle“ mit einem breiten Bündnis von Kooperationspartnern
in der Öffentlichkeit bekannt machen und so auf die notwendige Grundgesetzänderung hinwirken.

Eine Gesellschaft, die einen Teil der Bevölkerung von politischen Entscheidungen ausschließt, verliert ihre demokratischen Grundlagen.

Das demokratische Prinzip gebietet die Mitwirkung aller Mitglieder der Gesellschaft an Entscheidungen, die das gesellschaftliche Zusammenleben
betreffen. Städte, Gemeinden und Landkreise können es sich nicht länger
leisten, einen Teil ihrer Einwohnerinnen und Einwohner von der politischen Willensbildung durch Wahlen und damit von Entscheidungen auszuschließen, die die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfeldes betreffen!

Es ist mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar, dass Menschen, die seit Jahren in diesem Land leben und alle ihnen möglichen staatsbürgerlichen Pflichten erfüllen, bei Kommunalwahlen zu einer Zuschauerrolle verurteilt werden. Würde es nach dem alten amerikanischen Slogan „No taxation without representation“ (Keine Steuer ohne politische Repräsentanz) gehen, müssten alle Ausländerinnen und Ausländer längst das Wahlrecht haben. Denn bei den meisten Bürgerpflichten sind auch Drittstaatsangehörige dem Wahlvolk gleichgestellt, nicht aber bei den Bürgerrechten. Wer Steuern zahlt, sollte aber auch mitbestimmen dürfen, wofür diese ausgegeben werden!

Mit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU-Staatsangehörige ist ein „Dreiklassenwahlrecht“ mit vollwahlberechtigten deutschen Staatsbürgern, kommunalwahlberechtigten EU-Bürgern und wahlrechtslosen Drittstaatsangehörigen entstanden. Die damit verschärfte Ungleichbehandlung muss ein Ende haben!

Solange einem großen Teil der Gesellschaft dieses politische Partizipationsrecht vorenthalten wird, wird dieser Teil von der demokratisch-politischen Teilhabe in Deutschland isoliert bleiben und sich entsprechend stärker mit der Politik der Herkunftsländer identifizieren. Integration setzt voraus, an der Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes mitwirken zu können.

In vielen Ländern der EU wie Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Irland, Ungarn, Estland, Litauen und der Slowakei ist das kommunale Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer bereits eine Selbstverständlichkeit. Auf europäischer Ebene setzen sich der Europarat und das Europäische Parlament seit langem dafür ein, bei Wahlen auf kommunaler Ebene allen rechtmäßig in einem Land lebenden Menschen das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen.

Bundesweit laufen bereits mehrere Kampagnen zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Alle. So kämpfen auch in Hessen und Rheinland-Pfalz Migrantenorganisationen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände gemeinsam für das kommunale Wahlrecht für Alle, in Nordrhein-Westfalen haben sich bereits 29 Städte und Gemeinden dafür ausgesprochen. In Bayern hat der Ausländerbeirat München einen entsprechenden Antrag an seine Kommune gestellt. Der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD ) und die Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main, Dr.h.c. Petra Roth (CDU), haben sich eindeutig für das kommunale Wahlrecht für Alle ausgesprochen.

Wie Sie uns unterstützen können:
Helfen Sie mit, dass sich Kommunen in Bayern für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle rechtmäßig, dauerhaft und mindestens seit vier Jahren in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen aussprechen!

Wirken Sie auf überregional tätige Mitglieder aller Parteien und die Bundestagsabgeordneten in Ihrem Wahlkreis ein, sich für dieses Anliegen stark zu machen!

Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift unsere Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht für Alle!